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Der einfache Weg zum CE-Zeichen
für Fenster und Aussentüren

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VBH - ift
 
Starthilfe


Danke für Ihr Interesse an der CE-Branchenlösung CE-fix® für Fenster- und Türenhersteller.

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Seit dem 1. Februar 2010 gilt für Fenster und Aussentüren die CE-Kennzeichnungspflicht. Diese stellt viele Fenster- und Türenhersteller vor eine große Herausforderung. Aus diesem Grund hat es sich VBH zur Aufgabe gemacht, eine Lösung für die Branche zu finden. Gemeinsam mit dem renommierten Institut für Fenstertechnik (ift-Rosenheim) hat VBH eine anwenderfreundliche CE-Lösung für alle Fenster- und -Türenhersteller entwickelt.

Hierfür hat VBH als Basis hunderte von Prüfungen am ift Rosenheim durchführen lassen. Über unsere einzigartige Internet-Systemplattform haben die Fenster- und Türenhersteller nun Zugriff auf über eine Million Konstruktions- und Kombinationsmöglichkeiten von Beschlägen, Dichtungen, Entwässerungssystemen und Profilgeometrien. Somit sollte jeder Hersteller seine bisherigen Fenster- und Türenkonstruktionen wieder finden.

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Was ist ein CE-Zeichen?

Was ist ein CE-Zeichen?

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt bestimmten Mindestanforderungen genügt. Diese sind je Produkt in den geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt. Für Fenster und Aussentüren gilt die Produktnorm EN 14351-1.

Normative Grundlagen

Normative Grundlagen

Mit der Bauproduktenrichtlinie wurden die Voraussetzungen für eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten geschaffen. In Deutschland wurde sie durch das Bauproduktengesetz und durch eine Änderung der Musterbauordnung umgesetzt. Die Bauproduktenrichtlinie formuliert wesentliche Anforderungen an Bauwerke, in die Bauprodukte eingebaut werden. Diese Anforderungen werden unter anderem mittels harmonisierter Normen konkretisiert. Die harmonisierte Produktnorm EN 14351-1 beschreibt beispielsweise die Leistungseigenschaften für Fenster und Türen ohne Eigenschaften bezüglich Brandschutz und Rauchdichtigkeit. Sie wurde mittlerweile in die Bauregelliste, auf die die Landesbauordnungen verweisen, aufgenommen, und zwar in den Teil B/1. Hier werden alle Bauprodukte „im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie“ aufgelistet.

Welche Konstruktionen benötigen...

Welche Konstruktionen benötigen ein CE-Zeichen?

Der Anwendungsbereich der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 wird unter Ziffer 1 be-schrieben. Hiernach gibt die EN 14351-1:2006+A1:2010 materialunabhängige Leistungseigenschaften an und gilt für Fenster, Außentüren und zusammengesetzte Elemente. Seit Februar 2010 müssen grundsätzlich alle Fenster und Türen, die in den Anwendungsbereich der EN 14351-1:2006+A1:2010 fallen, mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden, wenn sie in Verkehr gebracht werden.

Wer vergibt das CE-Zeichen?

Wer vergibt das CE-Zeichen?

Gemäß Anhang ZA.3 („CE-Kennzeichnung und Beschilderung“) der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 liegt die Anbringung der CE-Kennzeichnung in der Verantwortung des Herstellers oder seines im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Vertreters. Hersteller nach der Bauproduktenrichtlinie/dem Bauproduktengesetz ist derjenige, der ein Bauprodukt erstellt und dieses in den Verkehr bringt.

Wer hilft mir?

Wer hilft mir?

VBH! Hierzu stehen Ihnen kompetente Systemberater zur Verfügung. Desweiteren erteilen Ihnen in Ihren bekannten VBH- und esco-Niederlassungen CE-Informanten Erstauskünfte über die VBH-Lösung.

Fragenkatalog

Leitfaden

 













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